Patienten verfügung - Homepage van Dyck GBR

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Patienten verfügung

Bestattungshaus

Selbst den letzten Weg bestimmen

"Es ist dem Menschen gesetzt, einmal zu sterben und es ist gut für uns,
wenn wir schon in gesunden Tagen daran denken."
              (Hebr. 9,27)                                                                                                                                                                 

Die Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung für den Fall fest, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Die Patientenverfügung dokumentiert demnach eine vorsorgliche Willenserklärung mit Ihren Wertvorstellungen und Wünschen. Darin enthalten sind verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung, falls Sie in die Lage kommen sollten, Ihre Entscheidungen nicht mehr äußern zu können.

Der Gesetzgeber hat am 01.09.2009 festgelegt, dass eine solche Erklärung schriftlich vorliegen muss, damit sie bindend ist.

Staatliche Information:
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

www.bmj.de/Ratgeber/Patientenverfuegung_oe.html

Kirchliche Information:
Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.

www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html



 
 
 
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